EEG steht für erneuerbare-Energie-Gesellschaft.
Nein! - Das ist nicht notwendig. Nur der Strom den die EEG auch bereitstellen kann wird auch über die EEG abgerechnet. In anderen Zeiten erfolgt die Lieferung über den Stromlieferanten wie bisher.
Nichts! - Dann übernimmt der Stromlieferant wie bisher die Stromlieferung in gewohnter Qualität.
Leider nein. - Gibt es einen lokalen Stromausfall dann kann auch die EEG die Stromlieferung nicht übernehmen. Für diese Zeit wird kein Strom geliefert.
Nein. - Die EEG liefert Strom nur dann wenn innerhalb der EEG ein Überschuss vorhanden ist. Nur dieser Umfang kommt dann zur Abrechnung.